Die barrierefreie Webseite
und was das BFSG für Unternehmen bedeutet
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass Webseiten und Anwendungen für alle Menschen, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, uneingeschränkt nutzbar sind. Was bisher oft als freiwilliges „Extra“ galt, wird durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur verbindlichen Anforderung für den Privatsektor.
Es geht darum, Barrieren im digitalen Raum abzubauen, vergleichbar mit Rampen oder Aufzügen in der physischen Welt. Eine barrierefreie Webseite ist somit die Grundvoraussetzung für eine inklusive Gesellschaft und bietet gleichzeitig ein exzellentes Nutzungserlebnis für jeden Besucher.
Wer muss bis wann handeln?
Kurz gesagt: ALLE Unternehmen im B2C-Bereich.
Die Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht bedeutet den Übergang von der Freiwilligkeit zur gesetzlichen Pflicht.
Unternehmen, die die Fristen versäumen, riskieren Bußgelder, öffentliche Abmahnungen oder den Ausschluss von Märkten.
Stichtag 28. Juni 2025
Ab diesem Datum müssen Produkte und Dienstleistungen, die neu in den Verkehr gebracht werden, barrierefrei sein.
Bestandsschutz
Bestehende Dienstleistungsverträge haben Übergangsfristen bis 2030. ABER! Neue Webseiten oder neue Inhalte müssen schon ab dem 28.06.2025 barrierefrei sein.
Sofortige Planung:
Neu-Entwicklungen, Relaunchs und sogar jede neue Unterseite müssen ab sofort barrierefrei geplant werden und im Zuge dessen die gesamte Seite angepasst werden.
Betroffene Branchen:
B2C-Unternehmen mit Webseiten, die folgende digitale Inhalte, bzw. Tools auf ihrer Webseite haben: Onlineshops, Terminbuchungsportale, Kontaktformulare, Chat-Bots, Messenger-Dienste, Banking-Apps sowie Webseiten für Flug-, Bus- oder Bahntickets, sprich. alle Webseiten, die digitale Dienste anbieten.
Butter bei die Fische:
Was macht Ihre Webseite wirklich barrierefrei?
Damit Sie als Unternehmen nicht nur von Inklusion sprechen, sondern diese auch technisch und gestalterisch auf Ihren Webseiten umsetzen, müssen bestimmte Standards erfüllt sein.
Wir haben für Sie die wichtigsten Kriterien zusammengefasst, die eine barrierefreie Webseite erfüllen müssen. Diese Punkte bilden das Fundament für barrierefreie Webseiten, die nicht nur gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern schlichtweg eine bessere User Experience für alle Ihre Kunden bietet.
1. Visuelle Gestaltung & Design
- Kontrastverhältnisse: Texte müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben (Standard nach WCAG ist oft ein Verhältnis von mindestens 4,5:1).
- Skalierbarkeit: Nutzer müssen die Textgröße im Browser auf bis zu 200 % erhöhen können, ohne dass das Layout „zerschießt“ oder Inhalte überlappen.
- Farbe ist nicht alles: Informationen dürfen nicht allein durch Farben vermittelt werden (z. B. „Klicken Sie auf den grünen Button“), da dies für Menschen mit Farbfehlsichtigkeit problematisch ist.
2. Technisches Backend & Programmierung
Damit Screenreader (Vorleseprogramme) die Seite verstehen, muss der Code sauber sein.
- Semantisches HTML: Die Verwendung von korrekten Tags (wie,,bis) hilft Programmen, die Struktur der Webseiten zu erfassen.
- Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen (Menüs, Formulare, Buttons) müssen komplett ohne Maus, nur mit der Tab-Taste, bedienbar sein.
- Fokus-Indikator: Wenn man mit der Tastatur navigiert, muss deutlich sichtbar sein, welches Element gerade ausgewählt ist (z. B. durch einen Rahmen).
3. Bild- und Videoinhalte
Bilder sagen mehr als tausend Worte – aber nur, wenn man sie sehen kann.
- Alternativtexte (Alt-Tags): Jedes informative Bild benötigt eine kurze Beschreibung im Backend, damit Screenreader den Inhalt für blinde Menschen übersetzen können.
- Untertitel & Transkripte: Videos sollten Untertitel haben, um auch für gehörlose oder schwerhörige Nutzer zugänglich zu sein.
4. Sprache & Redaktion
Barrierefreie Webseiten zeichnen sich auch durch verständliche Kommunikation aus.
- Einfache Sprache: Vermeide unnötiges Fachchinesisch oder extrem lange Schachtelsätze. Das hilft nicht nur Menschen mit kognitiven Einschränkungen, sondern allen Lesern.
- Aussagekräftige Links: Statt „Hier klicken“ muss der Linktext beschreiben, wohin die Reise geht (z. B. „Download unserer Service-Broschüre“).
5. Formulare & Interaktion
Damit Kunden reibungslos Kontakt aufnehmen können, muss hier auf die Details geachtet werden:
- Beschriftungen (Labels): Jedes Eingabefeld braucht eine klare, fest zugeordnete Beschriftung.
- Fehlermeldungen: Wenn etwas schiefgeht, muss die Fehlermeldung präzise sagen, was fehlt (z. B. „Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein“ statt nur „Fehler“).
Mehr als nur Gesetz – Die Business-Vorteile
Barrierefreiheit ist kein „notwendiges Übel“, sondern eine High-End-Optimierung Ihrer Webseite.
Was gut für Menschen mit Einschränkungen ist, liebt Google – und Ihre restlichen Kunden auch.
1. Der SEO-Turbo: Warum Google barrierefreie Seiten liebt
- Verbesserte Indexierung: Durch sauberen Code und klare Strukturen (Überschriften-Hierarchie H1 bis H6) versteht Google den Inhalt Ihrer Seite viel besser.
- Bildoptimierung: Alternativtexte (Alt-Tags) helfen nicht nur Sehbehinderten, sondern sagen Google genau, was auf dem Bild zu sehen ist – das boostet die Google Bildersuche.
- Video-SEO: Untertitel und Transkripte machen Videoinhalte für Suchmaschinen lesbar und auffindbar.
- Core Web Vitals: Barrierefreie Seiten sind oft schlanker programmiert, laden schneller und sind mobil optimiert – alles kritische Ranking- Faktoren.
2. Bessere Usability für ALLE (User Experience)
- Mobile Nutzung: Eine klare Struktur hilft Menschen, Ihre Seite besser erfassen zu können. Bessere Kontraste sind auch leichter im Außenbereich auf mobilen Geräten
- Leichte Sprache / Klare Navigation: Reduziert die Absprungrate (Bounce Rate). Wenn Nutzer sich sofort zurechtfinden, bleiben sie länger auf der Seite – ein positives Signal für Google.
- Zukunftssicherheit: Sprachsteuerung (Siri/Alexa) nutzt dieselben technischen Schnittstellen wie Screenreader.
3. Image & Wettbewerbsvorteil
- Corporate Social Responsibility (CSR): Sie positionieren sich als modernes, inklusives Unternehmen.
- Demografischer Wandel: Sie erreichen die kaufkräftige Zielgruppe 60+, die oft auf Barrierefreiheit (große Schrift, einfache Bedienung) angewiesen ist.
Staatliche Förderung & Zuschüsse
Die Umstellung auf eine barrierefreie Webseite ist eine Investition in die Zukunft und die Reichweite Ihres Unternehmens. Bund, Länder und Organisationen unterstützen diesen Prozess mit attraktiven Förderprogrammen, die oft bis zu 50 % der Kosten decken.
1. Digitalbonus der Bundesländer
(z. B. Digitalbonus Bayern, NRW, Hessen)
- Zielgruppe: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie oft auch
Freiberufler (Ärzte, Therapeuten). - Was wird gefördert?
Digitale Transformation – dazu gehören Web-Relaunchs,
E-Commerce-Systeme und die barrierefreie Programmierung. - Förderhöhe: Meist 50 % Zuschuss (nicht rückzahlbar).
- Summe: Je nach Bundesland zwischen 5.000 € und 15.000 €.
2. Aktion Mensch (Programm: „Internet für alle“)
- Zielgruppe:
Gemeinnützige Organisationen, Vereine und soziale Einrichtungen. - Was wird gefördert?
Aufbau, Erweiterung und Barrierefreiheit von Webseiten und Apps. - Förderhöhe: Pauschal bis zu 5.000 € (bei größeren Projekten oft
anteilig mehr möglich).
3. BAFA-Förderung (Beratungsförderung)
- Zielgruppe: Bestehende KMU und Freiberufler.
- Was wird gefördert? Die fachliche Beratung durch Experten zur
Umsetzung gesetzlicher Anforderungen (wie dem BFSG). - Förderhöhe: 50 % Zuschuss zum Beratungshonorar.
4. KfW-Digitalisierungskredit
- Zielgruppe: Größere Betriebe oder z.B. große Arzt-Praxen.
- Was wird gefördert?
Umfassende Digitalisierungsprojekte inklusive Hardware und Software. - Vorteil: Extrem zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen.
Sie möchten wissen, ob Ihre Website barrierefrei sein muss – und wie sich das umsetzen lässt?
Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Ihre Ansprechpartnerin:
Conny Steuerwald
Expertin für Marke und Strategie
0821 – 45 56 05 54
hallo@raum208.de