Beyond BFSG

Warum Barrierefreiheit auch Ihre Conversion-Rate verbessert

Die Uhr tickt: Im Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten.
Für viele Unternehmen bedeutet das erst einmal Stress: Checklisten abarbeiten, Kontraste prüfen, Alt-Texte schreiben. Doch wer Inklusion nur als gesetzliche Pflicht betrachtet, übersieht dabei eine der größten Wachstums-Chancen im digitalen Marketing.
 Denn Barrierefreiheit ist kein reines Compliance-Thema. Es ist ein Conversion-Treiber.
Hier erfahren Sie, warum ein barrierefreies Webdesign nicht nur rechtlich sicher, sondern wirtschaftlich klug ist.

Neue Zielgruppen: Werden Sie für 13 Millionen Menschen sichtbar

In Deutschland leben etwa 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen. Wenn Ihr Onlineshop oder Ihre Website Hürden aufweist, schließen Sie diese Zielgruppe faktisch vom Kauf aus. Barrierefreiheit bedeutet Markterweiterung.
Die Rechnung ist simpel: Mehr zugängliche Nutzer:innen = mehr potenzielle Kund:innen = höhere Conversion-Rate.

Sehbehinderte Menschen

Nutzer:innen mit eingeschränktem Sehvermögen verlassen sich auf Screenreader. Das bedeutet es braucht etwa für Bilder und Videos Alt-Texte

Motorisch eingeschränkte Menschen

Menschen mit einer körperlichen Einschränkung navigieren nur per Tastatur. Websites müssen also so aufgebaut sein, dass Scrollen und Klicken auch ohne Maus möglich ist und keine Informationen hinter Hover-Effekten verborgen bleiben.

Kognitiv Eingeschränkte Menschen

Vor allem Menschen mit kognitiven Einschränkungen benötigen eine klare, niedrigschwellige Sprache um die Inhalte einer Website verarbeiten zu können.

SEO und Accessibility sind Geschwister

Google liebt barrierefreie Seiten. Warum? Weil die Bots von Suchmaschinen technisch gesehen wie blinde Nutzer:innen agieren. Sie können keine Bilder sehen und keine komplizierten Skripte verstehen. Optimieren Sie Ihre Seite für Barrierefreiheit (z. B. durch saubere HTML-Strukturen und Alt-Tags), optimieren Sie diese gleichzeitig für den Google-Algorithmus.
Das Ergebnis ist ein besseres Ranking, mehr organischer Traffic und somit ein kosteneffizienterer Sales-Funnel.

Usability: Mehr Conversion durch hohen Nutzerkomfort

Kennen Sie den „Curb-Cut-Effekt“? Abgesenkte Bordsteine wurden für Rollstuhlfahrer:innen erfunden, aber sie nützen auch Eltern mit Kinderwagen, Reisenden mit Koffern und Radfahrer:innen. Im Netz ist es genauso. Nicht nur körperlich oder kognitiv eingeschränkte Menschen profitieren.
Der Vorteil für Sie? Eine Website, die einfach zu bedienen ist, senkt die Absprungrate massiv. Und eine niedrige Absprungrate ist das Fundament jeder guten Conversion – egal wer vor dem Bildschirm sitzt.

Hohe Kontraste

Diese sind nicht nur für sehbehinderte Menschen von Bedeutung. Im Alltag helfen sie auch all den Nutzer:innen, die in der prallen Sonne am Bildschirm arbeiten.

Videos mit Untertitel

Nicht nur für Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen essenziell, sondern auch für Menschen, die ihr Gerät im öffentlichen Raum lautlos nutzen möchten.

Klare Navigation

Sie reduziert die kognitive Last für alle Nutzer:innen. Das senkt das Frustrationsrisiko und die Abbruchraten und steigert Conversion-Rates.

Kundenbindung: Vertrauen als Markenwert

In Zeiten von Purpose-Marketing und ESG-Kriterien (Environmental, Social, and Governance) achten Kund:innen immer mehr darauf, welche Werte ein Unternehmen vertritt.
Eine barrierefreie Website ist ein Statement für Inklusion und soziale Verantwortung. Dieses Vertrauen zahlt direkt auf die Brand Loyalty ein.
Kund:innen kaufen eher dort, wo sie sich willkommen und verstanden fühlen.

Der rechtliche Rahmen: Was gibt es zu beachten?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie des „European Accessibility Act“ (EAA) in deutsches Recht um.
Seit dem 28. Juni 2025 müssen Produkte und Dienstleistungen, die nach diesem Datum in den Verkehr gebracht werden, barrierefrei sein.

Wer ist betroffen?

Betroffen vom BFSG sind nahezu alle Wirtschaftsakteure, die digitale Dienstleistungen anbieten, vom E-Commerce-Riesen zum spezialisierten Dienstleister. Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz.

Die Konsequenzen

Bei Nichtbeachtung drohen nicht nur Abmahnungen durch Verbände oder andere Wettbewerber, sondern auch behördliche Bußgelder von bis zu 100.000 Euro oder gar die Anordnung, den Verkauf oder den Dienst einzustellen.

Quick-Check: Ist Ihre Website bereit?

Nutzen Sie diese Checkliste für eine erste Selbsteinschätzung. Können Sie überall ein „Ja“ setzen?

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Tastatur-Navigation

Lassen sich alle Menüs, Buttons und Formulare allein mit der Tab-Taste bedienen, ohne dass der Fokus „gefangen“ bleibt?
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Kontrastverhältnisse

Sind Texte und interaktive Elemente klar vom Hintergrund abgesetzt? Das Mindestkontrastverhältnis liegt bei 4,5 : 1.

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Alt-Texte für Bilder

Verfügen alle aussagekräftigen Bilder über hinterlegte Beschreibungen für Screenreader?

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Sinnvolle Struktur

Werden Überschriften-Ebenen (H1, H2, H3) logisch verwendet, um die Seite hierarchisch zu gliedern?
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Verzicht auf reine Farbcodes

Werden wichtige Informationen wie etwa Fehlermeldungen auch ohne Farbe erkennbar gemacht, zum Beispiel durch Icons oder Text?

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Untertitel und Transkripte

Bieten Sie für Ihre Video- und Audio-Inhalte eine textliche Alternative an?

Fazit

Machen Sie aus der Pflicht eine Kunst

Das BFSG ist kein Hindernis, sondern ein Weckruf. Wer heute in Accessibility investiert, verbessert die User Experience für alle Besucher:innen, steigert seine SEO-Performance und öffnet die Türen für eine riesige, oft unterschätzte Zielgruppe. Denn Barrierefreiheit ist heute ein echtes Qualitätsmerkmal moderner digitaler Produkte.
Indem Sie Barrieren abbauen, bauen Sie Brücken zu Ihren Kund:innen.

Sie möchten mehr darüber erfahren, wie Sie Barrierefreiheit umsetzen und nutzen können?

Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Ihre Ansprechpartnerin:

Conny Steuerwald

Expertin für Marke und Strategie

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